Kreisentscheid HFLÜ Rechtsgrundlagen
Welche ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen erhalten eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung?2021/15-12 (7532)
aEs gibt keine Dienstaufwandsentschädigung, weil die Feuerwehrangehörigen ehrenamtlich tätig sind.
bFeuerwehrangehörige, die ständig zu besonderen Diensten herangezogen werden, z. B. der Leiter der Feuerwehr oder der Leiter der Gemeinde- und Stadtjugendfeuerwehr
cFeuerwehrangehörige im Angriffstrupp, weil das Tragen von Atemschutzgeräten eine besonders schwere Tätigkeit darstellt
Quelle: Fragen- und Antwortenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung, Stand: Oktober 2021, Hessische Landesfeuerwehrschule