Kreisentscheid HFLÜ Rechtsgrundlagen
Wer zahlt den Lohnausfall eines Feuerwehrangehörigen, wenn dieser aufgrund von Einsätzen oder Übungen entsteht?2021/15-11 (7531)
aDer Arbeitgeber muss diese Belastung alleine tragen.
bDer Arbeitgeber kann die Finanzmittel beim Träger der Feuerwehr einfordern.
cDa Feuerwehrangehörige ehrenamtlich tätig sind, gibt es keinen Lohnersatz.
Quelle: Fragen- und Antwortenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung, Stand: Oktober 2021, Hessische Landesfeuerwehrschule