Kreisentscheid HFLÜ Rechtsgrundlagen
Wer muss die erforderliche Dienst- und Schutzkleidung für Feuerwehrangehörige stellen?2021/15-14 (7534)
aDer Aufgabenträger stellt die Dienst- und Schutzkleidung unentgeltlich zur Verfügung.
bDie Kosten werden zwischen dem Feuerwehrangehörigen und dem Aufgabenträger, z. B. der Gemeinde, geteilt.
cDer Aufgabenträger zahlt an den Verein Feuerwehr und dieser beschafft die Schutzkleidung.
Quelle: Fragen- und Antwortenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung, Stand: Oktober 2021, Hessische Landesfeuerwehrschule