Kreisentscheid HFLÜ Gerätekunde: Sonstige Geräte
Welche Aussage zur Verlegung elektrischer Leitungen ist richtig?2021/18-06 (7607)
aDie Länge einer elektrischen Leitung darf 150 m nicht überschreiten.
bBeim Einsatz eines genormten Stromerzeugers der Feuerwehr kann die Leitungslänge außer Acht gelassen werden.
cEs dürfen nur Leitungsroller verwendet werden, deren Leitungsquerschnitt 2,5 mm² beträgt.
Quelle: Fragen- und Antwortenkatalog zur Hessischen Feuerwehrleistungsübung, Stand: Oktober 2021, Hessische Landesfeuerwehrschule